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Ablauf

Zunächst kann ein unverbindlicher Termin zum Kennenlernen und Klären der Indikation einer Therapie vereinbart werden.

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Danach können einige zusätzliche Termine stattfinden, die neben dem weiteren Kennenlernen u.a. zur Diagnostik und Anamneseerhebung dienen. Im Anschluss daran wird individuell und gemeinsam entschieden, wie viele Therapiestunden bei der Krankenkasse beantragt werden. Der Einbezug der Eltern oder anderer Bezugspersonen ist dabei stets möglich.

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Von den gesetzlichen Krankenkassen werden alle Kosten für eine notwendige Therapie übernommen.

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Auch von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe werden in der Regel alle Kosten übernommen. Dies kann individuell mit ihrer Krankenkasse geklärt werden.

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